Stapfermedaille (ZHSV)

 Die Stapfermedaille ZHSV wird für die folgenden Punktzahlen abgegeben:

 

25 Meter

178 Punkte und mehr für Aktive

176 Punkte und mehr für Junioren und Veteranen

175 Punkte und mehr für Jugendliche und Seniorveteranen

 

50 Meter

 

Reglement 2.10.04d

Die Stapfermedaille wird dem gleichen Schützen auf jeder Distanz (300 Meter und 25/50 Meter) nur einmal abgegeben

Entstehungsgeschichte der Stapfermedaille

 

An der Delegiertenversammlung 1933 gab der Kantonalschützenmeister Herr Lutz interessante Ausführungen über die Entstehungsgeschichte der Stapfermedaille und über das Leben des Stifters des Stapferfonds. Herr Oberst Johannes Stapfer wurde im Jahre 1809 in Horgen geboren und starb daselbst im Jahre 1886 im Alter von 77 Jahren. Er bekleidete den Rang eines eidgenössischen Obersten bei den zürcherischen Scharfschützen. Diese Elitetruppe war mit dem Feldstutzer Modell 1851, später mit dem Vetterlistutzer bewaffnet.

Aus den Scharfschützenkompagnien bildeten sich in den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts vornehmlich die Feldschützenvereine. Herr Oberst Johannes Stapfer war ein eifriger Freund und Förderer des freiwilligen Schiesswesens. In den Jahren 1855 - 1858 war er Präsident des kantonalen zürcherischen Feldschützenvereins. Bei seinem Tod testierte er diesem Verband Fr. 21500.--, aus deren Zinsen an den Feldschiessen Prämien an die besten Schützen auszurichten waren. Diese Stiftung wurde als "Stapferfonds" separat verwaltet. Im Jahre 1902 ging derselbe bei der Fusion der drei zürcherischen Kantonalschützenverbände an den jetzigen Kantonalschützenverein über. Im Jahre 1918 betrug dessen Höhe den Betrag von Fr. 31918. Die Delegiertenversammlung 1919 beschloss auf Antrag der Rechnungsrevisoren, dem Stapferfonds aus der Korrentkasse jährlich Fr. 300.-- zuzuweisen bis zur Höhe von Fr. 10’000.-- und die Zinsen der ursprünglichen Zweckbestimmung dienstbar zu machen. Auf diese Weise wurden dem Stapferfonds Fr. 11200.-- aus der Korrentkasse zugeführt. Ende 1921 betrug dessen Höhe Fr. 61071.85. An der Delegiertenversammlung des Jahres 1922 stellte der Vorstand den Antrag, die jährlichen Zuwendungen an den Stapferfonds zu sistieren und eine "Stapfermedaille" zu schaffen, die als Auszeichnung für hervorragende Resultate an den Feldschiessen gedacht war. Dem Antrag wurde von der Delegiertenversammlung zugestimmt. Die Ausführung des Beschlusses verursachte nicht geringe Schwierigkeiten, da die Beschaffung einer Photographie des Stifters in der Uniform eines Scharfschützenobersten nicht möglich war. Nach einem Modell in Gips, ausgeführt vom Bildhauer Hans Gysler in Zollikon, wurde der Guss vom Goldschmiede-Atelier Baltensperger in Zürich, ausgeführt. 1923 konnte die Wohlgelungene Medaille erstmals an 5 Schützen abgegeben werden, die am Feldsektionswettschiessen des Jahres 1922 nach dem fakultativen Programm das Maximum von 72 Punkten geschossen hatten.

Über die Verabfolgung der Medaille gilt heute das Reglement vom 3. Mai 1930.

Herr Oberst Johannes Stapfer war auch ein grosser Wohltäter seiner Gemeinde. Er tat im Stillen viel Gutes und bei seinem Tode vermachte er der Gemeinde Horgen seine Liegenschaft zur Errichtung eines Altersasyls nebst einer grossen Summe als Betriebskapital. Die Stapfermedaille aber wird die Erinnerung an den hervorragenden Menschen und Bürger in der zürcherischen Schützengemeinde stets wach halten.